Energieeffiziente öffentliche Gebäude (EFRE/JTF in NRW)
Unser Ansprechpartner:
Boris Voß
05241 851463
b.voss@prowi-gt.de
Wer wird gefördert?
- Städte, Gemeinden, Kreise
- kommunale Zweckverbände
- kommunale Unternehmen
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Einrichtungen des privaten Rechts (bei Gemeindebeteiligung von > 50%)
- Körperschaften, die ausschließlich oder unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Was wird gefördert?
- Investive Vorhaben zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen
- Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
- Bereich Gebäudetechnik
- Bereich Gebäudesystemtechnik
- Maßnahmen zur Erlangung einer Gebäudezertifizierung
- Umfeldmaßnahmen
- Erstellung eines Energiekonzepts im Zusammenhang mit einem geförderten investiven Vorhaben
- Erstellung von Energiekonzepten für das Gesamtgebäude
- Energetische Fachplanungen zur Erstellung von Energiekonzepten und –bilanzen
- bauliche und technische Datenaufnahme und –auswertung
- Untersuchung des Bestandsgebäudes und der Anlagentechnik hinsichtlich der energetischen Qualität
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben, u. a.
- Detailplanungen relevanter Gewerke
- digitale Planungen
- Energiemanagement, Monitoringkonzepte
- Bauleitung und Begleitung der Umsetzung des investiven Vorhabens
- Information und Einbindung von Eigentümern, Nutzenden u. a.
- Öffentliche Kommunikation
- Fachplanungen
- Förderfähige Gebäude (EFRE + Landesmittel):
- kulturelle Einrichtungen
- Bibliotheken/Büchereien
- Sporthallen sowie Nebenräume/Nebengebäude
- Schwimmbäder (keine Freibäder!), Heilbäder
- Kindertagesstätten, Kindergärten etc.
- Pflegeheime, Tagesstätten für Bedürftige
- Förderfähige Gebäude (nur Landesmittel):
- Krankenhäuser
- Feuerwehrgebäude
- Rathäuser und Kreishäuser
- Der vorhandene Primärenergiebedarf muss durch das Vorhaben um mind. 50% gegenüber dem Ist-Zustand verringert werden.
Förderhöhe
- Nicht-investive Fördergegenstände: bis zu 80% der förderfähigen Kosten
- Investive Fördergenstände: bis zu 70% der förderfähigen Kosten
- ggf. De-minimis-Verordnung beachten
- Mindestbetrag Gesamtausgaben: 200.000 €
- Maximalbetrag Gesamtausgaben: 8.000.000 €
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