• Marita Reinkemeier prowi GT

Lebensphasenorientiert mitdenken

Qualifizierungslehrgang „Betriebliche Pflege-Lotsen“

Die Pflege von Angehörigen bringt von heute auf morgen Mitarbeitende in eine schwierige Situation, in der sie die zusätzlich oft belastende Aufgabe mit ihrer Berufstätigkeit in Einklang bringen müssen. Unternehmen signalisieren durch die Etablierung von "Betrieblichen Pflege-Lotsen" ihre Bereitschaft, Mitarbeitende in dieser Phase individuell und bestmöglich zu unterstützen und verträgliche Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu suchen.

"Betriebliche Pflege-Lotsen" sind Vertrauenspersonen und oft erste Anlaufstelle im Unternehmen, denn sie erleichtern den Erstzugang zu lokalen Dienstleistungsstrukturen und sie unterstützten darin, notwendige individuelle Fahrpläne für die Arbeitsorganisation mit den Entscheidungsebenen zu besprechen und umzusetzen. Betroffene Beschäftigte werden auf diese Weise entlastet und darin gestärkt, ihre persönliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit so gut es geht zu schützen und zu erhalten und so berufliche Ausfallzeiten zu minimieren.  

Mit diesem Qualifizierungslehrgang erhalten "Betriebliche Pflege-Lotsen" Zugang zu den lokalen und überregionalen Hilfsangeboten und das notwendige Rüstzeug, mit dem sie ihre Rolle im Unternehmen ausbauen und festigen können. Die pro Wirtschaft GT bietet regelmäßig Lehrgänge zur Qualifizierung an. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns.

 

In den Arbeitsmarkt integrieren

Vermittlungsoffensive 24 – Angebot für Arbeitgeber des Jobcenter Kreis Gütersloh

Mit der Vermittlungsoffensive der Jobcenter im Land NRW sollen Bürgergeldbeziehende mit echten Vermittlungschancen noch schneller als bisher am Arbeitsmarkt platziert werden. Das Jobcenter Kreis Gütersloh unterstützt Sie als Arbeitgeber mit verschiedenen Angeboten ganz konkret bei der Integration dieser Arbeitskräfte auch bei noch fehlenden Qualifikationen. Zum Flyer.

Menschen mit Behinderung integrieren

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema: www.behinderung-und-arbeit.nrw

Zu den Beratungsstellen und Ansprechpersonen Kreis Gütersloh geht es hier: www.mags.nrw/beratungsstellen-behinderung-und-arbeit-kreis-guetersloh

 

Berufsrückkehr erleichtern - mit dem Netzwerk W(iedereinstieg)

Bleiben Sie dran

Als Kooperationspartner des Netzwerk W(iedereinstieg) engagieren wir uns aktiv für eine hohe Erwerbstätigkeit im Kreis Gütersloh.

Auf der Homepage des Netzwerks www.wiedereinstieg-kreis-guetersloh.de können sich interessierte Unternehmen und Ratsuchende zu Anlaufstellen und deren Unterstützungsangeboten informieren. In diesen 4 Videoclips stellen die Netzwerk-Mitglieder Ihre Ziele und einige konkrete Beratungs- sowie Workshopangebote vor. Die Infobroschüre"Bleiben Sie dran" ist hilfreicher Wegweiser auf dem Weg zurück in den Beruf.

DOWNLOAD (Stand 2020): "Bleiben Sie dran!" (PDF | 1,1 MB)

Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW - Fachkräfte aus NICHT-EU-Staaten

In Nordrhein-Westfalen wird das Antragsverfahren für die Einreise von Fachkräften durch die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE NRW) betreut.

Die ZFE NRW berät und unterstützt Arbeitgeber, die eine qualifizierte Fachkraft aus Nicht-EU-Staaten beschäftigten möchten.

Zur Aufgabe der ZFE NRW gehört neben der kostenfreien Beratung die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG, das in diese Schritte gegliedert ist:

  • Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen an Hand eingereichter Unterlagen
  • ggf. externe Bewertung der absolvierten Berufs- oder Hochschulausbildung (Die Gebühr ist zusätzlich zur Verwaltungsgebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu entrichten.)
  • schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und ZFE NRW (Bis zum Abschluss der Vereinbarung ist eine kostenfreie Rücknahme des Antrags jederzeit möglich. Mit Abschluss der Vereinbarung wird eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 411,- € fällig.)
  • ggf. Einholen einer notwendigen Berufsausübungserlaubnis
  • ggf. Einholung der Zustimmung auf Ausübung einer Beschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Berücksichtigung eines zeitgleichen oder zeitnahen Familiennachzugs
  • Erteilung einer sog. Vorabzustimmung zur Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme für die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland der einreisenden Fachkraft

Den entsprechenden Antrag für die Einreise der Fachkraft müssen Sie elektronisch bei der ZFE einreichen. Einen entsprechenden Leitfaden hierfür finden Sie hier. Welche Unterlagen im Einzelnen für den Antrag erforderlich sind ist abhängig von der jeweils angedachten Beschäftigung. Die entsprechenden  Checklisten finden Sie auf der Internetseite der ZFE, https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/ordnung-und-sicherheit/zentralstelle-fachkraefteeinwanderung. Als Beispiel kann diese Checkliste für die Beschäftigung einer Fachkraft bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung dienen.

Ansprechspartner im Kreis Gütersloh ist die Ausländerbehörde. Weitere Informationen finden Sie hier.

DR. MARITA REINKEMEIER

  • Unternehmensentwicklung
    Arbeitgeberattraktivität

Telefon: +49 5241 851092
E-Mail:  m.reinkemeier(at)prowi-gt.de