Qualifizierungschancengesetz

Unser Ansprechpartner:

Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460

Wer wird gefördert?

Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie in Folge des Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben. Zielgruppe der Förderung sind auch diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Bei den Förderleistungen gibt es neben der Übernahme der Weiterbildungskosten auch die Möglichkeit, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung zuerhalten. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe insbesondere abhängig von der Unternehmensgröße. Eine Weiterbildungsförderung ist auch unabhängig von Strukturwandel und außerhalb von Engpassberufen möglich, sofern der Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat und die Betroffenen das 45. Lebensjahr vollendet haben oder schwerbehindert sind. Liegt ein Berufsabschluss vor, muss dieser mindestens 4 Jahre zurückliegen, damit eine Förderung möglich ist. Die Förderung des Erwerbs eines Berufsabschlusses (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre) ist in der
Regel möglich, ohne dass weitere betrieblichen Voraussetzungen (wie z. B. Betriebsgröße) erfüllt sein müssen.

Förderhöhe

Im Rahmen der Weiterbildungsförderung kann neben den Weiterbildungskosten (insb. Lehrgangs- und Fahrtkosten) auch ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden. Ob eine Unterstützung
möglich ist bzw. wie hoch die Unterstützung ausfällt, können die hier genannten Ansprechpartnerinnen der Arbeitsagentur Gütersloh je nach Einzelfall klären. Ist eine Weiterbildung dem Grunde nach über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG /›Aufstiegs-Bafög‹, siehe www.aufstiegs-bafoeg.de) möglich, ist eine Förderung im Rahmen der Beschäftigtenförderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/