Einstiegsgeld und sonstige Leistungen nach SGB II
Unser Ansprechpartner:
Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460
Was wird gefördert?
Hauptberufliche Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Darlegung der Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Darstellung des Gründungsvorhabens mittels eines Businessplans
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Förderhöhe
Das monatliche Einstiegsgeld wird nach Ermessen des jeweiligen Fallmanagers oder Fallmanagerin festgelegt, längstens jedoch 24 Monate lang ausgezahlt. Die in der Selbstständigkeit erzielten Einkünfte werden unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge verrechnet.
Auch können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen (z.B. zur Anschaffung von Betriebsmitteln) gewährt werden.
Antragstellung
Der Antrag auf das Einstiegsgesld nach SGB II muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei dem zuständigen Jobcenter gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Wir empfehlen angehenden Selbstständigen zeitlichen Vorlauf für die Erstellung eines Businessplans und die Antragstellung einzuplanen.