emissionsarme Mobilität (NRW)
Unser Ansprechpartner:
Jonas Keldenich
05241 851461
j.keldenich@prowi-gt.de
Wer wird gefördert?
Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, natürliche und juristische Personen. Gefördert wird in verschiedenen Bausteinen. Das Förderprogramm deckt Umsetzungsberatung- und Konzepte ab, fördert die Anschaffung von batterieelektischen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Anschaffung elektrischer Lastenfahrräder.
Förderhöhe
- Umsetzungsberatung und -konzepte mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 Euro
- nicht öffentliche Ladeinfrastruktur bis zu 40% unter bestimmten Voraussetzungen
- öffentliche zugängliche Ladeinfrastruktur bis zu 20%
- Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur bis zu 20%
- 5000€ pro E-Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge (nur bis Kleinwagen)
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