emissionsarme Mobilität (NRW)

Unser Ansprechpartner:

Jonas Keldenich
05241 851461
j.keldenich@prowi-gt.de

Wer wird gefördert?

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, natürliche und juristische Personen. Gefördert wird in verschiedenen Bausteinen. Das Förderprogramm deckt Umsetzungsberatung- und Konzepte ab, fördert die Anschaffung von batterieelektischen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Anschaffung elektrischer Lastenfahrräder.

Förderhöhe

  • Umsetzungsberatung und -konzepte mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 Euro
  • nicht öffentliche Ladeinfrastruktur bis zu 40% unter bestimmten Voraussetzungen
  • öffentliche zugängliche Ladeinfrastruktur bis zu 20%
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur bis zu 20%
  • 5000€ pro E-Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge (nur bis Kleinwagen)

Weitere Informationen

https://www.elektromobilitaet.nrw/unternehmen/