emissionsarme Mobilität (NRW)
Unser Ansprechpartner:
Peter Brünler
05241 851461
p.bruenler@prowi-gt.de
Wer wird gefördert?
Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, natürliche und juristische Personen. Gefördert wird in verschiedenen Bausteinen. Das Förderprogramm deckt Umsetzungsberatung- und Konzepte ab, fördert die Anschaffung von batterieelektischen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Anschaffung elektrischer Lastenfahrräder.
Förderhöhe
- Umsetzungsberatung und -konzepte mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 Euro (Kommunen 80% und max. 24.000 Euro)
- Konzepte, Studien und Analysen mit 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Batterieelektrische Fahrzeuge mit 40% der Anschaffungskosten max. 30.000 Euro
- Brennstoffzellen Fahrzeuge mit 60% der Anschaffungskosten max. 60.000 Euro
- Elektro-Lastenfahrräder mit 60% der Anschaffungskosten max. 4200 Euro
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