Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW
Unser Ansprechpartner:
Peter Brünler
05241 851461
p.bruenler@prowi-gt.de
Wer wird gefördert?
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Förderhöhe
Gefördert wird das Energie-Monitoring von ausgewählten Nichtwohngebäuden mit maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
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