Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Unsere Ansprechpartner:
Simone Moore
s.moore@prowi-gt.de
05241 851091
Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460
Wer wird gefördert?
Die Förderung des Bundes richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft tätig sind
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro habe
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Junge Unternehmen müssen vor Antragstellung ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner (bis 1 Jahr nach der Gründung) durchführen. Die pro WIrtschaft GT ist einer der Regionalpartner!
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1 750 Euro. Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer (01.01.2023-31.12.2026).
Weitere Informationen
Weitere Information und Antragstellung auf www.bafa.de