Förderung unternehmerischen Know-hows für junge Unternehmen

Unser Ansprechpartner:

Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460

Wer wird gefördert?

In den ersten beiden Jahren nach der Gründung können Existenzgründerinnen und -gründer Zuschüsse zu Beratungskosten erhalten. Der Zuschuss für eine professionelle Unternehmensberatung in der Start- und Festigungsphase sollen beim Aufbau des Unternehmens unterstützen und zu der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Der Antrag auf die Beratungsförderung ist vor der Beratung zu stellen.  Für Antragstellende ist ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner verpflichtend. 

Folgende Beratungsinhalte sind förderfähig:

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen
  • oder organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung.

Zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden: Spezielle Beratungen, z. B.

  • zur Fachkräftesicherung
  • der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • altersgerechte Gestaltung der Arbeit
  • Nachhaltigkeit und Umwelt
  • oder Beratungen für Unternehmen, die durch Frauen, Migrantinnen oder Migranten oder Selbstständigen mit Behinderung geführt werden.

Förderhöhe

Max. förderfähiges Beratungshonorar: 4.000€

Fördersatz: 50%

Akkreditierte Beratungsunternehmen im Kreis Gütersloh

Eine Liste mit akkreditierten Beratungsunternehmen mit Sitz im Kreis Gütersloh finden Sie hier.

 

Weitere Informationen

Weitere Information und Antragstellung auf www.bafa.de