Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit
Unser Ansprechpartner:
Christoph Küster
c.kuester@prowi-gt.de
05241 851460
Wer wird gefördert?
Hauptberufliche Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB III (Arbeitslosengeld I)
- noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit
- Darlegung der Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
Förderhöhe
Zwei-Phasen-Modell:
Phase I: 6 Monate:
Arbeitslosengeld + 300€ pauschal monatlich
Phase II: 9 Monate:
300€ pauschal monatlich
Antragstellung
Der Antrag auf den Gründungszuschuss aus Arbeitslosigkeit muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Wir empfehlen angehenden Selbstständigen ausreichend zeitlichen Vorlauf für die Erstellung eines Businessplans und die Antragstellung einzuplanen.