NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation
Unsere Ansprechpartner:
Kathrin Bünte
k.buente@prowi-gt.de
05241 851095
Katharina Lippert
k.lippert@prowi-gt.de
05241 851462
Wer wird gefördert?
Das in Nordrhein-Westfalen betriebene, gewerbliche Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und bereits seit mindestens 2 Jahren bestehen. Darüber hinaus darf der Gesamtumsatz nicht über 500 Mio. € im Jahr betragen. Das zu finanzierende Vorhaben sollte einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Freiberuflich Tätige sind ebenfalls antragsberechtigt.
Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt. Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen:
- Digitale Produktion und Verfahren
- Digitale Produkte
- Digitale Strategie und Organisation
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche
- die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
- die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren
- oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren
zum Ziel haben. Das Förderdarlehen kann ebenfalls für bestimmte Maßnahmen in zukunftsweisenden
Technologiefeldern beantragt werden.
Förderhöhe
Gefördert werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und endfällige Darlehen mit
Laufzeiten von 3 Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Finanzierungsanteil
kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Die gewährte Kreditsumme beträgt mindestens
25.000 €. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Die Auszahlung beträgt 100 %.
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