ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Unsere Ansprechpartnerin:

Kathrin Bünte
k.buente@prowi-gt.de
05241 851095

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • weitere mittelständische Unternehmen

bei FuE-Kooperationsprojekten von Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • weitere mittelständische Unternehmen
  • nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen

Förderhöhe

Kosten für

  • projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25% der Personalkosten bzw. 25% der Gesamtkosten bei Netzwerkmanagement)
  • FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte (mind. 30% und höchstens 70% der Personenmonate des Projekts)

übrige Kosten (pauschaler Zuschlag bezogen auf die Personalkosten)

  • bei Unternehmen und Netzwerkmanagementeinrichtungen bis max. 100%
  • bei Forschungseinrichtungen bis max. 75%

Für Unternehmen sind die zuwendungsfähigen Kosten je Projekt (bei Kooperationen je Teilprojekt) auf 380.000 Euro begrenzt. Für Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt auf 190.000 Euro begrenzt.

Förderstruktur

ZIM-Einzelprojekte

Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zusätzlich zu den FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

ZIM-Kooperationsprojekte

Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Sie sollen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen. Zusätzlich zu den FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden. ZIM-Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden.

ZIM-Kooperationsnetzwerke

Grundlage der ZIM-Kooperationsnetzwerke ist eine gemeinsame Idee zur Entwicklung und Verwertung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen in einem technologisch oder regional orientierten Verbund oder entlang einer Wertschöpfungskette. Das Netzwerkmanagement erhält von den Unternehmen, die sich zum Netzwerk zusammenschließen, vor der Antragstellung zur Förderung der Phase 1 das Mandat zur Organisation des Kooperationsnetzwerks und Beantragung der Förderung.

Die Förderung umfasst Netzwerkmanagementdienstleistungen und die durch das Netzwerk initiierten FuE-Projekte. ZIM-Netzwerke müssen aus mindestens sechs Unternehmen bestehen. Zusätzlich können Forschungseinrichtungen, Hochschulen, andere Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände oder Gebietskörperschaften mitwirken.

Weitere Informationen

www.zim-bmwi.de